Die Anzahl der vorgeschriebenen Ersthelfer berechnet sich vorangig anhand der Unternehmensgröße:
- bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
- bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5%
- in sonstigen Betrieben 10%
- in Kindertageseinrichtungen ein Ersthelfer je Kindergruppe
- in Hochschulen 10% der Versicherten
Qualifikation
Dauer
jeweils 9 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten)
Kosten
Die Kosten werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Wichtige Informationen zum Abrechnungsverfahren finden sie hier.
Inhouse Lehrgänge sind ab 12 Teilnehmern möglich.